Der Landkreis
Görlitz hat drei Entsorgungsgebiete. Es sind die ehemaligen
Landkreise Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Löbau-Zittau
und die Stadt Görlitz. In den jeweiligen Entsorgungsgebieten
gelten die bis zum 31. Juli 2008 gültigen Abfallwirtschaftssatzungen
und Abfallgebührensatzungen für die anschlußpflichtigen
Haushalte und Gewerbetreibenden solange fort, bis sie durch neues
Kreisrecht wirksam ersetzt worden sind.