Regiebetrieb Abfallwirtschaft         
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Landkreis Görlitz
Regiebetrieb Abfallwirtschaft

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Abfalllexikon

 
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auf Informationen, die im Abfallkalender ausführlich behandelt wurden, wird im Abfalllexikon nicht oder nicht näher eingegangen.

Klicken Sie auf einen Begriff, um zur entsprechenden Erläuterung zu gelangen !

A
Abfall
Abfälle zur Beseitigung
Abfälle zur Verwertung
Abfallvermeidung
Alttextilien
Aluminium
Asbest
B
Batterien
Bioabfall
Blister
E
Einwegverpackungen
Elektronik-/Elektroschrott
K
Kompostierungsanlage
Kreislaufwirtschaft
Kunststoff
Kunststoffveredelung
L
Leichtverpackungen
Ö
Ökobilanz

R
RAVON (Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien)
Recycling
Reduktionsverfahren

S
Sortierung
V
Verpackungsoptimierung
Verpackungsverordnung
 
 

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Abfallkalender 2012 (nur Termine)
(PDF, 339.281 Byte)
Abfallkalender 2012 (komplett)
(PDF, 3.527.365 Byte)
Feiertagsbedingte Tourenverschiebung 2012
(PDF, 7.742 Byte)
Termine für die mobile Schadstoffsammlung 2012
(PDF, 102.291 Byte)
Abfallwirtschaftssatzung
(PDF, 140.684 Byte)
Abfallgebührensatzung
(PDF, 55.183 Byte)
Gebührenübersicht
(PDF, 20.345 Byte)

 
   
 
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ABFALL - WAS GEHÖRT WOHIN ?

 
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Abfall
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Nach der Definition des geltenden Rechts ist Abfall der Dachbegriff für alle beweglichen Sachen, denen sich Abfallbesitzer entledigen wollen und deren geordnete Entsorgung das Allgemeinwohl gebietet. Einige exponierte Stoffe, wie Sprengmittel, Munition, radioaktives Material, Tierkadaver u. a. fallen nicht unter die Regelung des Abfallgesetzes.

Abfälle zur Beseitigung
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Das sind Abfälle, die nicht verwertet werden. Das 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterscheidet zwischen "Abfällen zur Verwertung" und "Abfällen zur Beseitigung". Das Gesetz schreibt für Abfälle aller Art die Rangfolge Vermeiden vor Verwerten und Verwerten vor Beseitigen vor. Die Beseitigung erfolgt in erster Linie in Form der Behandlung in Müllverbrennungsanlagen.


Abfälle zur Verwertung
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Das ist der zentrale Begriff der EG - Verpackungsrichtlinie. Darunter sind alle verwertbaren Abfälle zu verstehen, die in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Dadurch wird nachrangig der Abfallvermeidung ein wertvoller Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geleistet.

Abfallvermeidung
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Das ist das vordringliche Ziel vor der Verwertung und Beseitigung. Das kann durch sparsamen Materialeinsatz bei der Produktion erreicht werden sowie die Verpackungsoptimierung. Weiterhin gewinnt der Einsatz von Nachfüllpackungen an Bedeutung. Jeder Verbraucher kann z. B. durch den Kauf von abfallarmen, langlebigen und recycelbaren Produkten zur Abfallvermeidung beitragen.

Alttextilien
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Kleidungsstücke, Bett- und Tischwäsche sowie Gardinen und saubere Textilreste sammeln das Rote Kreuz und caritative Verbände. Alttextilien können unbrauchbar, auch zerrissen sein. Nicht mehr tragbare (unzumutbare) Alttextilien werden durch eine Recyclingfirma einer Verwertung zugeführt. Jedoch stark verschmutzte Sachen (z. B. durch Kalk, Farbe) und benutzte Putzlappen gehören in den Restabfallbehälter.

Aluminium
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Ob Deckel von Getränkedosen, Grillschalen, Verschlüsse von Flaschen oder Deckel von Joghurtbechern - sie alle enthalten Aluminium oder bestehen vollständig aus diesem Leichtmetall. Gebrauchte Verpackungen aus Aluminium werden in der Gelben Tonne/ dem Gelben Sack entsorgt. In den Sortieranlagen trennt die Wirbelstromtechnik alle nicht eisenhaltigen Metalle wie Aluminium aus dem Verpackungsstrom. Aluminium lässt sich beliebig häufig und nahezu ohne Qualitätsverlust verwerten. Es können entweder neue Verpackungen hergestellt werden, oder das Material findet Verwendung in anderen Branchen wie der Bau- und Fahrzeugindustrie. Bei der Herstellung von Neuware aus Sekundäraluminium lassen sich bis zu 95% der erforderlichen Energie einsparen. Hauptrohstoff zur Aluminiumherstellung ist Bauxit. Die Vorkommen von Bauxit liegen häufig unter Regenwäldern, die zur Förderung des Rohstoffes abgeholzt werden müssen. Zur Herstellung von 1 t Aluminium braucht man u. a. 4 t Bauxit, Schmelzhilfen und sehr viel (elektrische) Energie. In Deutschland werden jährlich mehr als 37.000 Tonnen Aluminium recycelt.

Asbest
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Hierbei handelt es sich um ein Baumaterial, welches in den letzten Jahrzehnten eine breite Anwendung fand. Asbest gehört zu den stark krebserregenden Stoffen. Seine Herstellung und Verwendung ist durch Gesetz seit 1994 verboten. In Deutschland wurden in den vergangenen 50 Jahren allein auf Dachflächen und Wandverkleidung ca. 1,3 Milliarden Quadratmeter hartgebundener Asbest verbaut. Diese sind mittel- und langfristig fach- und sachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung von Asbest ist immer von einer dafür zuständigen Entsorgungsfirma vorzunehmen.

Batterien
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Verbrauchte Batterien dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Batterieverordnung regelt die Rücknahmepflicht für gebrauchte Batterien. Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Abfallkalender.

Bioabfall
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Das ist der Sammelbegriff für organische Küchen- und Gartenabfälle. Die Entsorgung erfolgt über die Biotonne bzw. die Eigenkompostierung. Ausführliche Informationen finden Sie auch hier im Abfallkalender.

Blister
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Als Blister (englisch: "blister" = Blase) werden Sichtpackungen aus formstabilen Kunststoffen und einer Rückwand aus Aluminium oder Karton bezeichnet. Früher wurden z. B. Batterien häufig in solchen materialaufwendigen Blistern verpackt. Seit Einführung des Grünen Punktes haben zahlreiche Verpackungshersteller und Abfüller auf den Einsatz von Blistern verzichtet und Verpackungsalternativen entwickelt (Verpackungsoptimierung).

Deponierung
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Aus abfallwirtschaftlicher Sicht versteht man darunter eine dauerhafte, geordnete Ablagerung von Abfällen. Je nach Art der Abfälle gibt es unterschiedliche Deponien wie Hausmüll -, Bauschutt- und Sondermülldeponien. Um eine möglichst nachsorgefreie Ablagerung nicht verwertbarer Abfälle sicherzustellen, wurde im Jahr 1993 die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) erlassen. Die TASi definiert hohe Sicherheitsstandards für Deponien und schreibt vor, dass ab 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Hausmülldeponien abgelagert werden dürfen. Dazu definiert sie zahlreiche Anforderungen an die abzulagernden Restabfälle, wie etwa deren Festigkeit sowie den Anteil organischen Materials und der durch Wasser löslichen Stoffe. Um diese Vorgaben erfüllen zu können, muss der Abfall vorbehandelt werden. Die einzigen Verfahren zur Vorbehandlung, die alle Kriterien erfüllen, sind - nach dem heutigen Stand der Technik - die Müllverbrennung und die Müllbehandlung. Spätestens ab 2005 müssen Deponien, die die Anforderungen der TASi nicht erfüllen, geschlossen oder mit hohen Investitionen nachgerüstet werden.

DSD-Pfandlösung für Hersteller und Handel: Clearing und Entsorgung
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Seit dem 1. Mai 2006 ist die dritte Novelle der Verpackungsverordnung wirksam - mit erweiterter Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen und zeitgleichem Start eines bundesweit einheitlichen Clearingsystems. Der Handel muss nun Einweggetränkeverpackungen der gleichen Materialarten - PET, Glas oder Dose - zurücknehmen, wie sie auch im eigenen Sortiment geführt werden. Wo das jeweilige Produkt erworben wurde, spielt keine Rolle mehr. Beschränkungen der Rücknahmepflicht auf spezielle Formen und Größen der Verpackungen, wie sie unter dem Begriff der Insellösungen bekannt waren, entfallen. Für welche Verpackungen beziehungsweise Materialarten Pfand erstattet wird, darüber informieren die Verkaufsstellen mit Aufklebern oder Hinweistafeln. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern haben nach wie vor eine eingeschränkte Rücknahmepflicht. Für alle pfandpflichtigen Getränke in PET-Verpackungen, Glasflaschen oder Dosen zahlt der Verbraucher einheitlich 25 Cent Pfand. Ausgenommen vom Einwegpfand sind nach wie vor beispielsweise Weine, Milch und Säfte, außerdem Verpackungen, die laut Verpackungsverordnung als ökologisch vorteilhaft gelten, zum Beispiel Getränkekartons.


Duales System Deutschland (DSD)
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Zum 1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten, nach der Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet sind, diese an einem dualen System zu beteiligen. Die DSD GmbH bietet den Produktverantwortlichen Beteiligungsverträge an, damit sie ihre Pflichten aus der Verpackungsverordnung im vollen Umfang erfüllen können.
Neben der DSD GmbH gibt es weitere Systembetreiber am Markt. Die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen entfällt ab dem 01.01.2009. Die DSD GmbH Deutschland benutzt den Grünen Punkt weiter. Weitere Systembetreiber auf dem Markt können dieses Zeichen ebenfalls nutzen. Die Benutzung eines eigenen Lizenzkennzeichens ist grundsätzlich freigestellt.
www.gruener-punkt.de


Einwegverpackungen
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Das sind Verkaufsverpackungen, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind und anschließend recycelt werden können. Die Palette der Einwegverpackungen reicht vom Getränkekarton über die Spraydose bis hin zur Pizzaschachtel. Damit diese Verpackungen nach dem Gebrauch nicht im Restabfall landen, wurde 1990 das Duale System gegründet. Die ökologischen Vor- und Nachteile von Einwegverpackungen gegenüber Mehrwegsystemen werden kontrovers diskutiert. Ökobilanzen kommen zu dem Schluss, dass bestimmte Einwegsysteme unter ökologischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll sein können.

Fehlwürfe
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Allgemein sind das Abfälle, die fälschlicherweise einem Sammelsystem falsch zugeordnet werden. Mengenmäßig geschieht das am häufigsten bei der Sammlung der Leichtverpackungen, also der Verkaufsverpackungen, die in den Gelben Sack gehören. Zu den Fehlwürfen innerhalb des Gelben Sacks gehören aber auch Verpackungsabfälle, die zwar den Grünen Punkt tragen (Papier, Pappe, Glas), jedoch gesondert gesammelt werden. Die Abfälle, die fälschlich in den Gelben Sack geworfen werden, müssen in den Sortieranlagen unter hohen Aufwand und hohen Kosten wieder aussortiert werden.

Garantiegeber
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Das sind Unternehmen, die gemäß den Vorgaben der Verpackungsverordnung dem Dualen System die Abnahme und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen für die jeweiligen Materialfraktionen garantieren. Die Entsorgungsfirmen melden die gesammelten und sortierten Wertstoffmengen an die so genannten Abnahme- und Verwertungsgarantiegeber. Dies sind entweder die Erzeugnisindustrien selbst oder Gesellschaften, die speziell für die Verwertung von Sekundärrohstoffen gegründet wurden.

Glas
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Glas ist ein wichtiges Material zur Verpackung von Lebensmitteln. Wichtiger als Recycling ist die Verwendung z. B. als Mehrwegflasche. Die Recyclingmenge von Glas ist dennoch seit Beginn der 70er - Jahre stetig gestiegen. Glas lässt sich beliebig oft recyceln und somit gegenüber der Herstellung von Neuglas etwa 20% Energie einsparen, abgesehen vom Rohstoff Sand, dessen Abbau mit Landschaftsverbrauch verbunden ist.

Kompostierungsanlage
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Alle Angaben beziehen sich auf die Kompostierungsanlage in Weißwasser.
Zu den Grundsätzen der Abfallwirtschaftspolitik gehört die Erschließung aller vorhandenen Abfallvermeidungspotentiale vor der Abfallverwertung und -beseitigung. Eine wesentliche Rolle dabei spielt die Kompostierung von Bioabfällen, da ca. ein Drittel des anfallenden Abfalls kompostierbar ist.
1995 wurde die Kompostierungsanlage gebaut und in Betrieb genommen. Die Größe der Anlage beträgt ca. 1 ha. Insgesamt waren Investitionen von fast 1.000.000 Euro erforderlich incl. der Maschinen und der Pflanzenkläranlage. 1998 wurde die Pflanzenkläranlage in Betreib genommen. Diese besitzt ein Speichervolumen von etwa 450 m³.
Die Kapazität der Materialaufnahme auf der Kompostierungsanlage beträgt ca. 6500 Gewichtstonnen pro Jahr.
kurze Verfahrensbeschreibung:
Die Aufbereitung der biologischen Abfälle umfasst das Aussortieren von Fremdstoffen, das Schreddern von sperrigem Material, das Durchmischen und Sieben des Materials.
Die angelieferten Bioabfälle werden mittels Radlader zu einer Miete aufgesetzt, wobei hier auf größte Sorgfalt zu achten ist. Die unterste Schicht besteht aus geschredderten trockenem Material. Darauf werden dann im Wechsel nasse und trockene Bioabfälle aufgeschichtet, wobei möglichst viele verschiedene Materialien untergebracht werden.
Das Kompostierverfahren basiert auf einer natürlichen, aeroben Selbsterhitzung und Verrottung von organischen Materialien aufgrund der Tätigkeit von vorhandenen Mikroorganismen (Bakterien und Pilze).
Die verwendeten Materialien sind biogene Abfälle aus der separaten Erfassung mit der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie nicht schadstoffbelastete organische Abfälle wie zum Beispiel aus der Nahrungs-, Futtermittel- und Holzverarbeitung.
In der Verrottungsphase entstehen in der Miete Temperaturen bis zu 70° C. Danach sind in der Hauptrotte etwa 50° C und in der Nachrotte ca. 35° C. Diese Werte müssen durch ständige Messungen kontrolliert werden. Ebenso wird der Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalt ständig gemessen. Durch die Aktivität der Mikroorganismen wird Sauerstoff verbraucht, der durch regelmäßiges Wenden der Mieten wieder zugeführt wird. Anfangs ist es mitunter notwendig, 2x wöchentlich zu wenden. In der Hauptrotte wird 1x wöchentlich und in der Nachrotte nach Bedarf gewendet. Der Rotteprozess dauert ca. 3 Monate.

Kreislaufwirtschaft
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In der Kreislaufwirtschaft gelangen die eingesetzten Materialien nach dem Gebrauch einer Ware wieder in den Produktionsprozess zurück. Damit ist die Kreislaufwirtschaft ein wichtiger Baustein nachhaltigen Wirtschaftens. Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verankert. Ziele dieses Gesetzes sind die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Das Gesetz überträgt dem Warenproduzenten die umfassende Produktverantwortung. Es schreibt vor, Abfälle in erster Linie zu vermeiden und erst in zweiter Linie stofflich zu verwerten bzw. zur Energiegewinnung einzusetzen. Sollte beides nicht möglich sein, sind die Abfälle umweltverträglich zu beseitigen.

Kunststoff
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Kunststoffe gehören zu den wichtigsten Materialinnovationen. Gemessen an der Stückzahl, bestehen heute mehr als 60 % aller Verpackungen ganz oder teilweise aus Kunststoffen. Neue, vollautomatische Sortieranlagen ermöglichen die Auftrennung der Kunststoffe in sortenreine Materialarten. Nach der Sortierung stehen Verfahren zur werkstofflichen und rohstofflichen Verwertung zur Verfügung.

Kunststoffveredelung
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Bei der Kunststoffveredelung werden die zerkleinerten Verpackungen aus Kunststoffabfälle, die sich aus unterschiedlichen Kunststoffarten zusammensetzen (Mischkunststoffe), in besonderen Verfahren zu so genannten Agglomerat veredelt. Die zerkleinerten Verpackungen werden kompaktiert, d. h. durch Wärmeeinwirkung bis knapp unterhalb ihres Schmelzpunktes erweicht. Aus der weichen Masse wird das grobkörnige Agglomerat gewonnen. Zwei Verfahren werden zur Veredelung eingesetzt: die "trockene" und die "nasse" Aufbereitung. In der Trockenaufbereitung werden die Verpackungen vor der Kompaktierung zerkleinert und anschließend weitgehend von Metall- und Papierresten befreit. Die in der trockenen Aufbereitung zu Agglomerat veredelten Kunststoffe kommen überwiegend bei der rohstofflichen Verwertung zum Einsatz. Das Agglomerat kann aber auch in werkstofflichen Verfahren zur Herstellung von Fertigteilen eingesetzt werden. In der Nassaufbereitung werden die Verpackungen zerkleinert und mit Hilfe von Wasser von Störstoffen, Verschmutzungen, Papier und nichtpolyolefinischen Kunststoffen befreit. Als Endprodukt erhält man eine sehr reine Polyolefinware.

Leichtverpackungen
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Hierunter versteht man alle Verpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen, Aluminium und Weißblech. Die Kennzeichnungspflicht der Verpackungen durch Recyclingkennzeichen, wie der Grüne Punkt entfällt ab dem 01.01.2009. Verpackungen werden aber weiterhin von der DSD GmbH mit dem Grünen Punkt versehen. Es gibt weitere Entsorger auf dem freien Markt, die nicht kennzeichnen oder Ihre eigenen Kennzeichen verwenden. Die Entsorgung der Leichtverpackungen erfolgt wie üblich über den Gelben Sack (Gelbe Tonne). Auf dem Gelben Sack sind eingedruckte Hinweise ersichtlich, welche Verpackungen entsorgt werden können. In den Sortieranlagen werden die gemischten Abfälle wieder getrennt, bevor sie der Verwertung zugeführt werden. Falsch befüllte Gelbe Säcke werden von den Entsorgungsfirmen nicht mitgenommen.


Mehrwegsystem
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In einem Mehrwegsystem gelangen gebrauchte Verpackungen vom Verbraucher über den Handel wieder an den Hersteller zurück und werden erneut befüllt und verkauft. in Gegensatz zu Einwegverpackungen werden Mehrwegverpackungen also mehrfach eingesetzt. In Getränkebereich schreibt die Verpackungsverordnung eine Quote von mindestens 72% an Mehrwegflaschen vor.

Ökobilanz
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Ökobilanzen sind ein Hilfsmittel zur Vorbereitung umweltorientierter Entscheidungen im Lebenszyklus eines Produktes. Sie werden eingesetzt, um die Schwachstellen im Lebensweg der Produkte offen zu legen, die Umwelteigenschaften von Produkten zu verbessern, mögliche Alternativen zu vergleichen und Handlungsempfehlungen zu begründen. um einen bestimmten Produktnutzen zu erzielen, können als Faktoren auch der Vergleich betreffender Dienstleistungen sowie alternative Verhaltensweisen in eine Ökobilanz einfließen. Ökobilanzen existieren u. a. im Bereich von Kunststoff-Verwertungsverfahren sowie zum Vergleich von Einweg- und Mehrwegverpackungen.

Papier
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Die Wiederverwertung von Papier, Pappe und Karton ist fast so alt wie die Erfindung des Papiers selbst.
Im Jahre 105 n. Chr. gab der chinesische kaiserliche Hofbeamte Tsai Lun das Geheimnis der Papierherstellung preis: Chinagras, Baumwolle und Bastfasern des Maulbeerbaumes wurden mit Wasser zu einem Faserbrei aufgeschwemmt. Der folgende Schöpfvorgang mit einem Sieb bildete die Grundlage zur Blattbildung, die mit Pressen und Trocknen ihren Abschluss fand.
Heute sind rund 40% aller Verpackungen aus Papier, Karton und Pappe. Diese wiederum bestehen zu ca. 94% aus Altpapier.
Verarbeitet zu Faltschachteln oder Verpackungen aus Wellpappe, schützen sie eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte verlässlich auf dem Weg vom Hersteller zum Verbraucher. Papier- und Kartonverpackungen sind funktionsgerecht, weil maßgeschneidert für die jeweilige Verpackungsaufgabe sowie wirtschaftlich und umweltverträglich.
Der Einsatz von Altpapier trägt erheblich zur Umweltentlastung bei. Bei der Herstellung von Recyclingpapier spart man im Vergleich zu holzfreiem weißen Papier etwa 90% Wasser, 50% Energie und außerdem natürlich Holz.


Produktverantwortung
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Hierbei handelt es sich um die Verantwortung des Erzeugers oder Vertreibers für den Lebenszyklus eines Produktes von der Entwicklung bis zur Entsorgung. Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist die Produktverantwortung als Grundvoraussetzung einer zielführenden Kreislaufwirtschaft bestimmt worden. Erzeugnisse sind möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Enttehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwendung und Beseitigung nach Gebrauch sichergestellt ist. Mit der Verpackungsverordnung von 1991 wurde in Deutschland erstmals umfassend die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung eingeführt.

RAVON (Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien)
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Der RAVON wurde als erster Sächsischer Abfallverband im Mai 1992 von 9 damaligen ostsächsischen Landkreisen mit dem Ziel gegründet, gemeinsam Probleme in der Abfallwirtschaft effektiver zu lösen.
Durch die Kreisgebietsreform und Neubeitritt sind heute die Landkreise Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau, der Niederschlesische Oberlausitzkreis und die Kreisfreie Stadt Görlitz Mitglieder des Abfallverbandes.
Das Verbandsgebiet des RAVON, in dem rund 630.000 Einwohner leben, ist über 4400 km² groß.


Recycling
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Unter Recycling versteht man die Rückführung gebrauchter Materialien (z. B. Papier, Verpackungen) in den Stoffkreislauf, etwa durch das Sammeln, Sortieren, Veredeln sowie das rohstoffliche oder werkstoffliche Verwerten. Je mehr Verpackungen ins Recycling gelangen, desto weniger wertvolle Rohstoffe müssen bei der Herstellung neuer Produkte eingesetzt werden. Rund 36 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle wurden zwischen 1991 und 2000 verwertet. Ein Güterzug, befüllt mit dieser Menge würde mehr als eineinhalbmal um die Erde reichen.


Reduktionsverfahren
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Das Reduktionsverfahren bietet eine ökologische sinnvolle Möglichkeit, gebrauchte Kunststoffverpackungen rohstofflich zu verwerten. Dabei werden Mischkunststoffe aus Sammlungen des Dualen Systems in der Stahlindustrie zur Roheisengewinnung eingesetzt. Im Hochofen entziehen die Kunststoffe bei Temperaturen von über 2000 Grad Celsius in Form von Syntesegas dem Eisenerz den Sauerstoff. Dieser Vorgang, bei dem Roheisen entsteht, wird als Reduktion bezeichnet. Bei dem Einsatz von gebrauchten Kunststoffen können erhebliche Mengen Schweröl eingespart werden.


Sortierung
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Vor der Verwertung gebrauchter Verpackungen steht die Sortierung. In Sortieranlagen wird der Inhalt der Gelben Säcke/ Gelben Tonnen in die Materialfraktionen Weißblech, Aluminium, Kunststoffe und Verbundstoffe getrennt. Zu Ballen gepresst, stehen sie zur Verwertung bereit. In der Startphase den Dualen Systems waren nur wenige Sortieranlagen vorhanden. Heute gibt es etwa 250, vornehmlich halbautomatische Anlagen für die Sortierung von Leichtverpackungen. Neue Hightech-Anlagen wie die SORTEC 3.0, die vollautomatisch arbeiten, sorgen für eine effiziente Sortierung und Aufbereitung.


Verpackungsoptimierung
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Wird der Materialeinsatz bei Verkaufsverpackungen auf das Notwendigste beschränkt und/ oder zunehmend recyclingfreundliches Material verwandt, spricht man von Verpackungsoptimierung. Seit der Verpackungsverordnung und der Rücknahmepflicht für die Industrie nach dem Verursacherprinzip haben zahlreiche Hersteller ihre Verpackungen in ökologischer Hinsicht verbessert und damit auch die Lizenzentgelte für den Grünen Punkt gesenkt. So verzichten heute viele Produzenten z. B. auf Umverpackungen oder bieten den Verbrauchern Nachfüllverpackungen an.


Verpackungsverordnung

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Am 12. Juni 1991 trat in Deutschland die Verordnung zur Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen in Kraft. Unter anderen verpflichtet sie Handel und Industrie zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen und formuliert ausdrücklich den Schutz und den Ausbau von Mehrwegsystemen. Ziele sind die Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Verpackungswertstoffen. Bei Verkaufsverpackungen können Handel und Industrie von ihrer individuellen Rücknahmepflicht freigestellt werden, wenn sie sich mit ihren Verpackungen einem flächendeckenden und haushaltsnahen System zur Erfassung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen anschließen. Diese Aufgabe hat die Duale System Deutschland AG (DSD) übernommen.
Im Sommer 1998 wurde die Verpackungsverordnung novelliert und an die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der EG- Verpackungsrichtlinie angepasst.

   

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