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Nach
der Definition des geltenden Rechts ist Abfall der Dachbegriff
für alle beweglichen Sachen, denen sich Abfallbesitzer
entledigen wollen und deren geordnete Entsorgung das
Allgemeinwohl gebietet. Einige exponierte Stoffe, wie
Sprengmittel, Munition, radioaktives Material, Tierkadaver
u. a. fallen nicht unter die Regelung des Abfallgesetzes.
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Das
sind Abfälle, die nicht verwertet werden. Das 1996
in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
unterscheidet zwischen "Abfällen zur Verwertung"
und "Abfällen zur Beseitigung". Das Gesetz
schreibt für Abfälle aller Art die Rangfolge
Vermeiden vor Verwerten und Verwerten vor Beseitigen
vor. Die Beseitigung erfolgt in erster Linie in Form
der Behandlung in Müllverbrennungsanlagen.
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| Abfälle
zur Verwertung |
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Das
ist der zentrale Begriff der EG - Verpackungsrichtlinie.
Darunter sind alle verwertbaren Abfälle zu verstehen,
die in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
Dadurch wird nachrangig der Abfallvermeidung ein wertvoller
Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geleistet.
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| Abfallvermeidung |
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Das
ist das vordringliche Ziel vor der Verwertung und Beseitigung.
Das kann durch sparsamen Materialeinsatz bei der Produktion
erreicht werden sowie die Verpackungsoptimierung. Weiterhin
gewinnt der Einsatz von Nachfüllpackungen an Bedeutung.
Jeder Verbraucher kann z. B. durch den Kauf von abfallarmen,
langlebigen und recycelbaren Produkten zur Abfallvermeidung
beitragen.
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| Alttextilien |
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Kleidungsstücke,
Bett- und Tischwäsche sowie Gardinen und saubere
Textilreste sammeln das Rote Kreuz und caritative Verbände.
Alttextilien können unbrauchbar, auch zerrissen sein.
Nicht mehr tragbare (unzumutbare) Alttextilien werden
durch eine Recyclingfirma einer Verwertung zugeführt.
Jedoch stark verschmutzte Sachen (z. B. durch Kalk, Farbe)
und benutzte Putzlappen gehören in den Restabfallbehälter.
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| Aluminium |
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Ob
Deckel von Getränkedosen, Grillschalen, Verschlüsse
von Flaschen oder Deckel von Joghurtbechern - sie alle
enthalten Aluminium oder bestehen vollständig aus
diesem Leichtmetall. Gebrauchte Verpackungen aus Aluminium
werden in der Gelben Tonne/ dem Gelben Sack entsorgt.
In den Sortieranlagen trennt die Wirbelstromtechnik alle
nicht eisenhaltigen Metalle wie Aluminium aus dem Verpackungsstrom.
Aluminium lässt sich beliebig häufig und nahezu
ohne Qualitätsverlust verwerten. Es können entweder
neue Verpackungen hergestellt werden, oder das Material
findet Verwendung in anderen Branchen wie der Bau- und
Fahrzeugindustrie. Bei der Herstellung von Neuware aus
Sekundäraluminium lassen sich bis zu 95% der erforderlichen
Energie einsparen. Hauptrohstoff zur Aluminiumherstellung
ist Bauxit. Die Vorkommen von Bauxit liegen häufig
unter Regenwäldern, die zur Förderung des Rohstoffes
abgeholzt werden müssen. Zur Herstellung von 1 t
Aluminium braucht man u. a. 4 t Bauxit, Schmelzhilfen
und sehr viel (elektrische) Energie. In Deutschland werden
jährlich mehr als 37.000 Tonnen Aluminium recycelt.
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| Asbest |
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Hierbei
handelt es sich um ein Baumaterial, welches in den letzten
Jahrzehnten eine breite Anwendung fand. Asbest gehört
zu den stark krebserregenden Stoffen. Seine Herstellung
und Verwendung ist durch Gesetz seit 1994 verboten. In
Deutschland wurden in den vergangenen 50 Jahren allein
auf Dachflächen und Wandverkleidung ca. 1,3 Milliarden
Quadratmeter hartgebundener Asbest verbaut. Diese sind
mittel- und langfristig fach- und sachgerecht zu entsorgen.
Die Entsorgung von Asbest ist immer von einer dafür
zuständigen Entsorgungsfirma vorzunehmen.
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| Batterien |
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Verbrauchte
Batterien dürfen nicht über die Restmülltonne
entsorgt werden. Die Batterieverordnung regelt die Rücknahmepflicht
für gebrauchte Batterien. Ausführliche Erläuterungen
finden Sie im Abfallkalender.
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| Bioabfall |
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Das
ist der Sammelbegriff für organische Küchen-
und Gartenabfälle. Die Entsorgung erfolgt über
die Biotonne bzw. die Eigenkompostierung. Ausführliche
Informationen finden Sie auch hier im Abfallkalender.
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| Blister |
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Als
Blister (englisch: "blister" = Blase) werden
Sichtpackungen aus formstabilen Kunststoffen und einer
Rückwand aus Aluminium oder Karton bezeichnet. Früher
wurden z. B. Batterien häufig in solchen materialaufwendigen
Blistern verpackt. Seit Einführung des Grünen
Punktes haben zahlreiche Verpackungshersteller und Abfüller
auf den Einsatz von Blistern verzichtet und Verpackungsalternativen
entwickelt (Verpackungsoptimierung).
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| Deponierung |
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Aus
abfallwirtschaftlicher Sicht versteht man darunter eine
dauerhafte, geordnete Ablagerung von Abfällen. Je
nach Art der Abfälle gibt es unterschiedliche Deponien
wie Hausmüll -, Bauschutt- und Sondermülldeponien.
Um eine möglichst nachsorgefreie Ablagerung nicht
verwertbarer Abfälle sicherzustellen, wurde im Jahr
1993 die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) erlassen.
Die TASi definiert hohe Sicherheitsstandards für
Deponien und schreibt vor, dass ab 2005 keine unbehandelten
Abfälle mehr auf Hausmülldeponien abgelagert
werden dürfen. Dazu definiert sie zahlreiche Anforderungen
an die abzulagernden Restabfälle, wie etwa deren
Festigkeit sowie den Anteil organischen Materials und
der durch Wasser löslichen Stoffe. Um diese Vorgaben
erfüllen zu können, muss der Abfall vorbehandelt
werden. Die einzigen Verfahren zur Vorbehandlung, die
alle Kriterien erfüllen, sind - nach dem heutigen
Stand der Technik - die Müllverbrennung und die Müllbehandlung.
Spätestens ab 2005 müssen Deponien, die die
Anforderungen der TASi nicht erfüllen, geschlossen
oder mit hohen Investitionen nachgerüstet werden.
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| DSD-Pfandlösung
für Hersteller und Handel: Clearing und Entsorgung |
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Seit
dem 1. Mai 2006 ist die dritte Novelle der Verpackungsverordnung
wirksam - mit erweiterter Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen
und zeitgleichem Start eines bundesweit einheitlichen
Clearingsystems. Der Handel muss nun Einweggetränkeverpackungen
der gleichen Materialarten - PET, Glas oder Dose -
zurücknehmen, wie sie auch im eigenen Sortiment
geführt werden. Wo das jeweilige Produkt erworben
wurde, spielt keine Rolle mehr. Beschränkungen
der Rücknahmepflicht auf spezielle Formen und
Größen der Verpackungen, wie sie unter
dem Begriff der Insellösungen bekannt waren,
entfallen. Für welche Verpackungen beziehungsweise
Materialarten Pfand erstattet wird, darüber informieren
die Verkaufsstellen mit Aufklebern oder Hinweistafeln.
Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche unter
200 Quadratmetern haben nach wie vor eine eingeschränkte
Rücknahmepflicht. Für alle pfandpflichtigen
Getränke in PET-Verpackungen, Glasflaschen oder
Dosen zahlt der Verbraucher einheitlich 25 Cent Pfand.
Ausgenommen vom Einwegpfand sind nach wie vor beispielsweise
Weine, Milch und Säfte, außerdem Verpackungen,
die laut Verpackungsverordnung als ökologisch
vorteilhaft gelten, zum Beispiel Getränkekartons.
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| Duales
System Deutschland (DSD) |
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Zum
1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung
in Kraft getreten, nach der Hersteller und Vertreiber
von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen,
die typischerweise an den privaten Endverbraucher
abgegeben werden, verpflichtet sind, diese an einem
dualen System zu beteiligen. Die DSD GmbH bietet den
Produktverantwortlichen Beteiligungsverträge
an, damit sie ihre Pflichten aus der Verpackungsverordnung
im vollen Umfang erfüllen können.
Neben der DSD GmbH gibt es weitere Systembetreiber
am Markt. Die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen
entfällt ab dem 01.01.2009. Die DSD GmbH Deutschland
benutzt den Grünen Punkt weiter. Weitere Systembetreiber
auf dem Markt können dieses Zeichen ebenfalls
nutzen. Die Benutzung eines eigenen Lizenzkennzeichens
ist grundsätzlich freigestellt.
www.gruener-punkt.de
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| Einwegverpackungen |
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Das
sind Verkaufsverpackungen, die zum einmaligen Verbrauch
bestimmt sind und anschließend recycelt werden können.
Die Palette der Einwegverpackungen reicht vom Getränkekarton
über die Spraydose bis hin zur Pizzaschachtel. Damit
diese Verpackungen nach dem Gebrauch nicht im Restabfall
landen, wurde 1990 das Duale System gegründet. Die
ökologischen Vor- und Nachteile von Einwegverpackungen
gegenüber Mehrwegsystemen werden kontrovers diskutiert.
Ökobilanzen kommen zu dem Schluss, dass bestimmte
Einwegsysteme unter ökologischen Gesichtspunkten
durchaus sinnvoll sein können.
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| Fehlwürfe |
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Allgemein
sind das Abfälle, die fälschlicherweise einem
Sammelsystem falsch zugeordnet werden. Mengenmäßig
geschieht das am häufigsten bei der Sammlung der
Leichtverpackungen, also der Verkaufsverpackungen, die
in den Gelben Sack gehören. Zu den Fehlwürfen
innerhalb des Gelben Sacks gehören aber auch Verpackungsabfälle,
die zwar den Grünen Punkt tragen (Papier, Pappe,
Glas), jedoch gesondert gesammelt werden. Die Abfälle,
die fälschlich in den Gelben Sack geworfen werden,
müssen in den Sortieranlagen unter hohen Aufwand
und hohen Kosten wieder aussortiert werden.
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| Garantiegeber |
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Das
sind Unternehmen, die gemäß den Vorgaben der
Verpackungsverordnung dem Dualen System die Abnahme und
Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen für
die jeweiligen Materialfraktionen garantieren. Die Entsorgungsfirmen
melden die gesammelten und sortierten Wertstoffmengen
an die so genannten Abnahme- und Verwertungsgarantiegeber.
Dies sind entweder die Erzeugnisindustrien selbst oder
Gesellschaften, die speziell für die Verwertung von
Sekundärrohstoffen gegründet wurden.
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| Glas |
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Glas
ist ein wichtiges Material zur Verpackung von Lebensmitteln.
Wichtiger als Recycling ist die Verwendung z. B. als Mehrwegflasche.
Die Recyclingmenge von Glas ist dennoch seit Beginn der
70er - Jahre stetig gestiegen. Glas lässt sich beliebig
oft recyceln und somit gegenüber der Herstellung
von Neuglas etwa 20% Energie einsparen, abgesehen vom
Rohstoff Sand, dessen Abbau mit Landschaftsverbrauch verbunden
ist.
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| Kompostierungsanlage |
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Alle
Angaben beziehen sich auf die Kompostierungsanlage in
Weißwasser.
Zu den Grundsätzen der Abfallwirtschaftspolitik gehört
die Erschließung aller vorhandenen Abfallvermeidungspotentiale
vor der Abfallverwertung und -beseitigung. Eine wesentliche
Rolle dabei spielt die Kompostierung von Bioabfällen,
da ca. ein Drittel des anfallenden Abfalls kompostierbar
ist.
1995 wurde die Kompostierungsanlage gebaut und in Betrieb
genommen. Die Größe der Anlage beträgt
ca. 1 ha. Insgesamt waren Investitionen von fast 1.000.000
Euro erforderlich incl. der Maschinen und der Pflanzenkläranlage.
1998 wurde die Pflanzenkläranlage in Betreib genommen.
Diese besitzt ein Speichervolumen von etwa 450 m³.
Die Kapazität der Materialaufnahme auf der Kompostierungsanlage
beträgt ca. 6500 Gewichtstonnen pro Jahr.
kurze Verfahrensbeschreibung:
Die Aufbereitung der biologischen Abfälle umfasst
das Aussortieren von Fremdstoffen, das Schreddern von
sperrigem Material, das Durchmischen und Sieben des Materials.
Die angelieferten Bioabfälle werden mittels Radlader
zu einer Miete aufgesetzt, wobei hier auf größte
Sorgfalt zu achten ist. Die unterste Schicht besteht aus
geschredderten trockenem Material. Darauf werden dann
im Wechsel nasse und trockene Bioabfälle aufgeschichtet,
wobei möglichst viele verschiedene Materialien untergebracht
werden.
Das Kompostierverfahren basiert auf einer natürlichen,
aeroben Selbsterhitzung und Verrottung von organischen
Materialien aufgrund der Tätigkeit von vorhandenen
Mikroorganismen (Bakterien und Pilze).
Die verwendeten Materialien sind biogene Abfälle
aus der separaten Erfassung mit der Biotonne, Garten-
und Parkabfälle sowie nicht schadstoffbelastete organische
Abfälle wie zum Beispiel aus der Nahrungs-, Futtermittel-
und Holzverarbeitung.
In der Verrottungsphase entstehen in der Miete Temperaturen
bis zu 70° C. Danach sind in der Hauptrotte etwa 50°
C und in der Nachrotte ca. 35° C. Diese Werte müssen
durch ständige Messungen kontrolliert werden. Ebenso
wird der Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalt ständig
gemessen. Durch die Aktivität der Mikroorganismen
wird Sauerstoff verbraucht, der durch regelmäßiges
Wenden der Mieten wieder zugeführt wird. Anfangs
ist es mitunter notwendig, 2x wöchentlich zu wenden.
In der Hauptrotte wird 1x wöchentlich und in der
Nachrotte nach Bedarf gewendet. Der Rotteprozess dauert
ca. 3 Monate.
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| Kreislaufwirtschaft |
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In
der Kreislaufwirtschaft gelangen die eingesetzten Materialien
nach dem Gebrauch einer Ware wieder in den Produktionsprozess
zurück. Damit ist die Kreislaufwirtschaft ein wichtiger
Baustein nachhaltigen Wirtschaftens. Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft
ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verankert.
Ziele dieses Gesetzes sind die Schonung der natürlichen
Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen. Das Gesetz überträgt
dem Warenproduzenten die umfassende Produktverantwortung.
Es schreibt vor, Abfälle in erster Linie zu vermeiden
und erst in zweiter Linie stofflich zu verwerten bzw.
zur Energiegewinnung einzusetzen. Sollte beides nicht
möglich sein, sind die Abfälle umweltverträglich
zu beseitigen.
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| Kunststoff |
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Kunststoffe
gehören zu den wichtigsten Materialinnovationen.
Gemessen an der Stückzahl, bestehen heute mehr als
60 % aller Verpackungen ganz oder teilweise aus Kunststoffen.
Neue, vollautomatische Sortieranlagen ermöglichen
die Auftrennung der Kunststoffe in sortenreine Materialarten.
Nach der Sortierung stehen Verfahren zur werkstofflichen
und rohstofflichen Verwertung zur Verfügung.
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| Kunststoffveredelung |
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Bei
der Kunststoffveredelung werden die zerkleinerten Verpackungen
aus Kunststoffabfälle, die sich aus unterschiedlichen
Kunststoffarten zusammensetzen (Mischkunststoffe), in
besonderen Verfahren zu so genannten Agglomerat veredelt.
Die zerkleinerten Verpackungen werden kompaktiert, d.
h. durch Wärmeeinwirkung bis knapp unterhalb ihres
Schmelzpunktes erweicht. Aus der weichen Masse wird das
grobkörnige Agglomerat gewonnen. Zwei Verfahren werden
zur Veredelung eingesetzt: die "trockene" und
die "nasse" Aufbereitung. In der Trockenaufbereitung
werden die Verpackungen vor der Kompaktierung zerkleinert
und anschließend weitgehend von Metall- und Papierresten
befreit. Die in der trockenen Aufbereitung zu Agglomerat
veredelten Kunststoffe kommen überwiegend bei der
rohstofflichen Verwertung zum Einsatz. Das Agglomerat
kann aber auch in werkstofflichen Verfahren zur Herstellung
von Fertigteilen eingesetzt werden. In der Nassaufbereitung
werden die Verpackungen zerkleinert und mit Hilfe von
Wasser von Störstoffen, Verschmutzungen, Papier und
nichtpolyolefinischen Kunststoffen befreit. Als Endprodukt
erhält man eine sehr reine Polyolefinware.
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| Leichtverpackungen |
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Hierunter
versteht man alle Verpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen,
Aluminium und Weißblech. Die Kennzeichnungspflicht
der Verpackungen durch Recyclingkennzeichen, wie der Grüne
Punkt entfällt ab dem 01.01.2009. Verpackungen werden
aber weiterhin von der DSD GmbH mit dem Grünen Punkt
versehen. Es gibt weitere Entsorger auf dem freien Markt,
die nicht kennzeichnen oder Ihre eigenen Kennzeichen verwenden.
Die Entsorgung der Leichtverpackungen erfolgt wie üblich
über den Gelben Sack (Gelbe Tonne). Auf dem Gelben
Sack sind eingedruckte Hinweise ersichtlich, welche Verpackungen
entsorgt werden können. In den Sortieranlagen werden
die gemischten Abfälle wieder getrennt, bevor sie
der Verwertung zugeführt werden. Falsch befüllte
Gelbe Säcke werden von den Entsorgungsfirmen nicht
mitgenommen.
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| Mehrwegsystem |
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In
einem Mehrwegsystem gelangen gebrauchte Verpackungen vom
Verbraucher über den Handel wieder an den Hersteller
zurück und werden erneut befüllt und verkauft.
in Gegensatz zu Einwegverpackungen werden Mehrwegverpackungen
also mehrfach eingesetzt. In Getränkebereich schreibt
die Verpackungsverordnung eine Quote von mindestens 72%
an Mehrwegflaschen vor.
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| Ökobilanz |
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Ökobilanzen
sind ein Hilfsmittel zur Vorbereitung umweltorientierter
Entscheidungen im Lebenszyklus eines Produktes. Sie werden
eingesetzt, um die Schwachstellen im Lebensweg der Produkte
offen zu legen, die Umwelteigenschaften von Produkten
zu verbessern, mögliche Alternativen zu vergleichen
und Handlungsempfehlungen zu begründen. um einen
bestimmten Produktnutzen zu erzielen, können als
Faktoren auch der Vergleich betreffender Dienstleistungen
sowie alternative Verhaltensweisen in eine Ökobilanz
einfließen. Ökobilanzen existieren u. a. im
Bereich von Kunststoff-Verwertungsverfahren sowie zum
Vergleich von Einweg- und Mehrwegverpackungen.
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| Papier |
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Die
Wiederverwertung von Papier, Pappe und Karton ist fast
so alt wie die Erfindung des Papiers selbst.
Im Jahre 105 n. Chr. gab der chinesische kaiserliche Hofbeamte
Tsai Lun das Geheimnis der Papierherstellung preis: Chinagras,
Baumwolle und Bastfasern des Maulbeerbaumes wurden mit
Wasser zu einem Faserbrei aufgeschwemmt. Der folgende
Schöpfvorgang mit einem Sieb bildete die Grundlage
zur Blattbildung, die mit Pressen und Trocknen ihren Abschluss
fand.
Heute sind rund 40% aller Verpackungen aus Papier, Karton
und Pappe. Diese wiederum bestehen zu ca. 94% aus Altpapier.
Verarbeitet zu Faltschachteln oder Verpackungen aus Wellpappe,
schützen sie eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte
verlässlich auf dem Weg vom Hersteller zum Verbraucher.
Papier- und Kartonverpackungen sind funktionsgerecht,
weil maßgeschneidert für die jeweilige Verpackungsaufgabe
sowie wirtschaftlich und umweltverträglich.
Der Einsatz von Altpapier trägt erheblich zur Umweltentlastung
bei. Bei der Herstellung von Recyclingpapier spart man
im Vergleich zu holzfreiem weißen Papier etwa 90%
Wasser, 50% Energie und außerdem natürlich
Holz.
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| Produktverantwortung |
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Hierbei
handelt es sich um die Verantwortung des Erzeugers oder
Vertreibers für den Lebenszyklus eines Produktes
von der Entwicklung bis zur Entsorgung. Im Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz ist die Produktverantwortung als Grundvoraussetzung
einer zielführenden Kreislaufwirtschaft bestimmt
worden. Erzeugnisse sind möglichst so zu gestalten,
dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Enttehen
von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche
Verwendung und Beseitigung nach Gebrauch sichergestellt
ist. Mit der Verpackungsverordnung von 1991 wurde in Deutschland
erstmals umfassend die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung
eingeführt.
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| RAVON
(Regionaler Abfallverband Oberlausitz-Niederschlesien) |
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Der
RAVON wurde als erster Sächsischer Abfallverband
im Mai 1992 von 9 damaligen ostsächsischen Landkreisen
mit dem Ziel gegründet, gemeinsam Probleme in der
Abfallwirtschaft effektiver zu lösen.
Durch die Kreisgebietsreform und Neubeitritt sind heute
die Landkreise Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau, der
Niederschlesische Oberlausitzkreis und die Kreisfreie
Stadt Görlitz Mitglieder des Abfallverbandes.
Das Verbandsgebiet des RAVON, in dem rund 630.000 Einwohner
leben, ist über 4400 km² groß.
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| Recycling |
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Unter
Recycling versteht man die Rückführung gebrauchter
Materialien (z. B. Papier, Verpackungen) in den Stoffkreislauf,
etwa durch das Sammeln, Sortieren, Veredeln sowie das
rohstoffliche oder werkstoffliche Verwerten. Je mehr
Verpackungen ins Recycling gelangen, desto weniger wertvolle
Rohstoffe müssen bei der Herstellung neuer Produkte
eingesetzt werden. Rund 36 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle
wurden zwischen 1991 und 2000 verwertet. Ein Güterzug,
befüllt mit dieser Menge würde mehr als eineinhalbmal
um die Erde reichen.
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| Reduktionsverfahren |
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Das
Reduktionsverfahren bietet eine ökologische sinnvolle
Möglichkeit, gebrauchte Kunststoffverpackungen
rohstofflich zu verwerten. Dabei werden Mischkunststoffe
aus Sammlungen des Dualen Systems in der Stahlindustrie
zur Roheisengewinnung eingesetzt. Im Hochofen entziehen
die Kunststoffe bei Temperaturen von über 2000
Grad Celsius in Form von Syntesegas dem Eisenerz den
Sauerstoff. Dieser Vorgang, bei dem Roheisen entsteht,
wird als Reduktion bezeichnet. Bei dem Einsatz von gebrauchten
Kunststoffen können erhebliche Mengen Schweröl
eingespart werden.
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| Sortierung |
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Vor
der Verwertung gebrauchter Verpackungen steht die Sortierung.
In Sortieranlagen wird der Inhalt der Gelben Säcke/
Gelben Tonnen in die Materialfraktionen Weißblech,
Aluminium, Kunststoffe und Verbundstoffe getrennt. Zu
Ballen gepresst, stehen sie zur Verwertung bereit. In
der Startphase den Dualen Systems waren nur wenige Sortieranlagen
vorhanden. Heute gibt es etwa 250, vornehmlich halbautomatische
Anlagen für die Sortierung von Leichtverpackungen.
Neue Hightech-Anlagen wie die SORTEC 3.0, die vollautomatisch
arbeiten, sorgen für eine effiziente Sortierung
und Aufbereitung.
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| Verpackungsoptimierung |
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Wird
der Materialeinsatz bei Verkaufsverpackungen auf das
Notwendigste beschränkt und/ oder zunehmend recyclingfreundliches
Material verwandt, spricht man von Verpackungsoptimierung.
Seit der Verpackungsverordnung und der Rücknahmepflicht
für die Industrie nach dem Verursacherprinzip haben
zahlreiche Hersteller ihre Verpackungen in ökologischer
Hinsicht verbessert und damit auch die Lizenzentgelte
für den Grünen Punkt gesenkt. So verzichten
heute viele Produzenten z. B. auf Umverpackungen oder
bieten den Verbrauchern Nachfüllverpackungen an.
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Verpackungsverordnung
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Am
12. Juni 1991 trat in Deutschland die Verordnung zur
Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
in Kraft. Unter anderen verpflichtet sie Handel und
Industrie zur Rücknahme und stofflichen Verwertung
von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen und formuliert
ausdrücklich den Schutz und den Ausbau von Mehrwegsystemen.
Ziele sind die Vermeidung, Verminderung und Verwertung
von Verpackungswertstoffen. Bei Verkaufsverpackungen
können Handel und Industrie von ihrer individuellen
Rücknahmepflicht freigestellt werden, wenn sie
sich mit ihren Verpackungen einem flächendeckenden
und haushaltsnahen System zur Erfassung, Sortierung
und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen anschließen.
Diese Aufgabe hat die Duale System Deutschland AG (DSD)
übernommen.
Im Sommer 1998 wurde die Verpackungsverordnung novelliert
und an die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
sowie der EG- Verpackungsrichtlinie angepasst.
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