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| Schadstoffentsorgung
- Messbarer Nutzen für die Umwelt
Was
sind Schadstoffe?
Abfälle die nach Art, Beschaffenheit oder Menge gesundheits-,
luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind
oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen
können.
Unter dem Sammelbegriff "Schadstoffhaltige Problemabfälle"
oder "Sondermüll" versteht man Farben, Lacke, Laugen,
Säuren, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
Chemikalienreste, Altbatterien, Leuchtstoffröhren etc., die
nach Gebrauch in besonderem Maße zur Schadstoffbelastung
des Hausmülls beitragen und eine umweltschonende Abfallentsorgung
erschweren bzw. gefährden. Diese Problemstoffe stellen ein
ganz erhebliches Gefahrenpotenzial für Luft, Boden und Grundwasser
dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
Diese
Abfälle dürfen nicht auf einer Deponie abgelagert werden
und müssen gesondert entsorgt werden.
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| Worauf
muß bei der Schadstoffentsorgung geachtet werden? |
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Anlieferung
in geschlossenen Behältern- möglichst Originalbehälter
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Unbeobachtetes
Ablagern vor dem Entsorgungstermin sind Gefahrenquellen, besonders
für Kinder
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Die
einzelnen Gefäße dürfen 20 Liter nicht übersteigen |
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Bei
größerem Volumen vorher in der Annahmestelle nachfragen |
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Ein
Umfüllen der Schadstoffe erfolgt im Schadstoffmobil nicht |
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Menge
je Abfallbesitzer und Jahr: 20 kg |
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Ein
Umfüllen der Stoffe kann im Schadstoffmobil nicht erfolgen.
Die Behälter werden so mitgenommen wie sie sind. Bitte verwenden
Sie möglichst die Originalbehälter. |
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| Spezielle Schadstoffe |
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Altöl
Unter den Begriff "Altöl" fallen alle
flüssigen oder halbflüssigen Stoffe, die aus Mineralöl
hergestellt werden. Hier handelt es sich nicht nur um Motorenöl,
sondern auch um Schmierstoffe, Schleifhilfen, Hydrauliköle
u. ä.
Altöl kann große Schäden verursachen, wenn es
in Natur und Umwelt gelangt. Wer Altöl und damit verunreinigte
Gegenstände unsachgemäß beseitigt, handelt kriminell
und muss mit hohen Strafen rechnen.
Der Ölwechsel auf Verkehrsflächen und in öffentlichen
Anlagen ist verboten. Überlassen Sie den Ölwechsel am
Auto am besten Ihrer Werkstatt oder Tankstelle. Wenn Sie den Ölwechsel
selber durchführen, achten Sie bitte darauf, alles Altöl
sorgfältig aufzufangen. Jeder Händler ist verpflichtet,
die gleiche Menge Altöl zurückzunehmen, die er Ihnen
verkauft hat. Also bewahren Sie die Quittung oder die Wertmarke
gut auf !
Im
Niederschlesischen Oberlausitzkreis ist das Schadstoffmobil 2
x jährlich in den Gemeinden vor Ort.
Den Tourenplan entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
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ZUR SCHADSTOFFSAMMLUNG:
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Altöl |
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Batterien |
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Spraydosen
mit Resten |
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Desinfektionsmittel |
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Brennbare
Flüssigkeiten |
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Flüssige
Medizin (über 40 Vol.-% Alkohol, brennbar) |
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Quecksilberhaltige
Thermometer |
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Dragees,
Tabletten, Kapseln |
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Salben,
Pulver |
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Flüssige
Medizin (unter 40 Vol.-% Alkohol, nicht brennbar)
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IN
DIE RESTMÜLLTONNE:
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Haut-
und Haarpflegemittel |
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Kosmetika |
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Spritzen
(Kanüle in bruchsichere Gefäße verschließen) |
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Kosmetiktücher |
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Watte,
Hygieneartikel |
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Pflaster,
Binden
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ABFALL
- WAS GEHÖRT WOHIN ?
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