Archivierung.
Die Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften nach § 145
bis § 147 der Abgabenordnung besagen, dass steuerrelevante Unterlagen,
die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt werden, seit dem
01. Januar 2002 revisionssicher und digital abgelegt werden müssen
- für einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von zehn Jahren!
Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Finanzbehörde das Recht eingeräumt,
die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung
des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Das Recht auf
Datenzugriff beschränkt sich allerdings ausschließlich auf
solche Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sogenannte
steuerlich relevante Daten. Danach sind auf jeden Fall die Daten der Finanzbuchführung,
der Anlagenbuchführung und der Lohnbuchführung für den
Datenzugriff zur Verfügung zu halten. Soweit sich auch in anderen
Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich relevante Daten befinden,
sind sie durch das Unternehmen nach Maßgabe seiner steuerlichen
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren und für
den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Schauen Sie rechts unter
"Infos zum Thema", um mehr Informationen zu erhalten.
Unser Archivierungsservice:

Bei der Umsetzung o.g. Gesetzlichkeiten unterstützen wir Sie mit
unserem Archivierungsservice. Hierbei archivieren wir sowohl die mit Hilfe
Ihrer Software erstellten Druckdokumente als auch die Software selbst
auf schreibgeschützte Datenträger. Alle archivierten Dokumente
werden in unserer Dokumentmanagement-Software archivex registriert und
mit Suchbegriffen versehen. Der archivex-Archiv-Explorer ist auf dem ausgelieferten
Datenträger enthalten und ermöglicht Ihnen, die archivierten
Dokumente schnell aufzufinden, auf dem Bildschirm Ihres Computers zu betrachten
oder diese zu drucken.
Sprechen Sie mit uns. Wir erarbeiten für Sie ein maßgeschneidertes
Archivierungskonzept und unterstützen Sie bei dessen Umsetzung. Wenn
Sie die Archivierung in Ihrem Unternehmen eigenverantwortlich durchführen,
leistet Ihnen unser archivex-Archiv-Explorer wertvolle Hilfe bei der Registrierung
und Katalogisierung Ihrer archivierungspflichtigen Dokumente. Auch außerhalb
der Archivierung kann archivex für die Verwaltung beliebiger Dateien
als Dokumentmanagementsystem sinnvoll eingesetzt werden. In unserem Download-Bereich
können Sie eine kostenlose Testversion des Archiv-Explorers herunterladen.
Erfahren Sie hier mehr über die Funktionalität
des Programmes und Ihre Vorteile als registrierter Anwender.
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